Nutzungsbedingungen
Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss – das Projekt „Run710“
Dies ist eine Übersetzung, die der Bequemlichkeit dient. Bei Abweichungen ist die hebräische Fassung dieser Bedingungen maßgeblich.
Charakter des Projekts und örtliche Organisation
- Diese Bedingungen gelten in Fortführung der auf der Website des Projekts (run710.co.il) veröffentlichten Hinweise und dienen deren Ergänzung und Klarstellung.
- Das Projekt „Run710“ ist eine bürgerschaftliche, vollständig ehrenamtliche und gemeinnützige Initiative. Die Teilnahme am Projekt und an den einzelnen Zusammenkünften ist für die Teilnehmenden mit keinerlei Zahlung oder Kosten verbunden.
- Die landesweit stattfindenden Lauf- und Gehzusammenkünfte sind örtliche, dezentrale Treffen, die von örtlichen Verantwortlichen organisiert werden. Das zentrale Projektteam betreibt die digitale Plattform und stellt allgemeine Informationen und Materialien bereit. Das Projekt kann die eingereichten Angaben vor der Veröffentlichung einer Zusammenkunft technisch oder administrativ prüfen; diese Prüfung stellt jedoch keine Prüfung oder Genehmigung der Strecke, der Geländeverhältnisse, der Sicherheit, der Genehmigungslage oder der Vereinbarkeit der Zusammenkunft mit rechtlichen Anforderungen dar. Die örtlich verantwortliche Person wählt und organisiert Treffpunkt und Strecke, muss die Sicherheitshinweise befolgen und klären, ob eine Genehmigung oder Abstimmung mit einer zuständigen Behörde erforderlich ist. Jede teilnehmende Person schließt sich einer Zusammenkunft aus freien Stücken und nach Maßgabe dieser Bedingungen an.
- Die örtlich verantwortliche Person handelt bei der Organisation der Zusammenkunft eigenständig; sie ist weder Beschäftigte noch Beauftragte oder Vertreterin des Projekts und nicht befugt, das Projekt zu verpflichten. Sie muss eine geeignete Strecke wählen, die Sicherheitshinweise befolgen und vorab klären, ob für die Durchführung Genehmigungen, Erlaubnisse oder Abstimmungen erforderlich sind.
- Die verantwortliche Person verpflichtet sich, dem Projekt zutreffende und richtige Angaben zu machen und ihren Pflichten nach diesen Bedingungen nachzukommen. Soweit gesetzlich zulässig, stellt sie das Projekt von Schäden oder Aufwendungen frei, die diesem unmittelbar dadurch entstehen, dass sie wissentlich wesentlich falsche Angaben gemacht, ihre Pflichten nach diesen Bedingungen wesentlich verletzt oder die Zusammenkunft entgegen einer ausdrücklichen Anordnung einer zuständigen Behörde durchgeführt hat.
- Bei einer Zusammenkunft mit einer erheblichen Teilnehmerzahl, insbesondere wenn 50 oder mehr Personen erwartet werden, muss die verantwortliche Person vorab bei der Kommune und/oder der israelischen Polizei klären, ob eine Genehmigung, Erlaubnis oder Abstimmung erforderlich ist. Die Anforderungen können je nach Ort, Art der Aktivität und Teilnehmerzahl unterschiedlich sein. Ist eine Genehmigung gesetzlich oder aufgrund der Vorgabe einer zuständigen Behörde erforderlich, darf die Zusammenkunft ohne diese nicht stattfinden.
Die Veröffentlichung einer Zusammenkunft auf der Run710-Plattform ist keine Bestätigung des Projekts, dass die Zusammenkunft genehmigungsfrei ist oder sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Eigenverantwortung und gesundheitliche Eignung
- Die Teilnahme an einer Zusammenkunft ist freiwillig. Jede teilnehmende Person ist dafür verantwortlich, ihr Urteilsvermögen entsprechend ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit, den Wegverhältnissen, dem Wetter, der Beleuchtung und der Umgebung einzusetzen und die Sicherheitshinweise sowie die Verkehrsregeln zu beachten.
- Jede teilnehmende Person sollte vor der Teilnahme ihren Gesundheitszustand, ihre körperliche Verfassung und ihr persönliches Niveau berücksichtigen. Mit der Anmeldung erklärt sie, dass ihr Gesundheitszustand nach bestem Wissen die Teilnahme an der Aktivität zulässt und dass sie entsprechend ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit teilnehmen wird.
- Der teilnehmenden Person ist bewusst, dass es sich um eine Lauf- oder Gehaktivität im öffentlichen Raum am Abend handelt und dass die Strecken der Zusammenkünfte keine abgesperrten oder gesicherten Wettkampfstrecken sind. Während der Aktivität kann es Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, Fahrzeuge an Übergängen und Kreuzungen, Gefahrenstellen und wechselnde Lichtverhältnisse geben; die teilnehmende Person muss umsichtig und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend handeln.
Teilnahme Minderjähriger
- Die eigenständige Anmeldung zum Projekt ist ab 14 Jahren möglich. Kinder unter 14 Jahren dürfen in Begleitung eines angemeldeten Elternteils bzw. einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen, ohne eigene Anmeldung und unter deren alleiniger Verantwortung.
- Wer am Lauftag (7. Oktober 2026) noch nicht 18 Jahre alt ist, muss im Anmeldeformular Namen und Telefonnummer eines Elternteils bzw. der erziehungsberechtigten Person angeben und deren ausdrückliches Einverständnis zur Teilnahme einholen. Die Anmeldung einer minderjährigen Person ohne dieses Einverständnis wird nicht freigegeben; das Projekt kann sie stornieren.
- Mit dem Setzen des Häkchens beim Einverständnis im Anmeldeformular erklärt der Elternteil bzw. die erziehungsberechtigte Person, die Nutzungsbedingungen und die Sicherheitshinweise gelesen zu haben, der Teilnahme der minderjährigen Person zuzustimmen und zu verstehen, dass es sich um einen eigenständigen Lauf oder Spaziergang im öffentlichen Raum am Abend handelt. Diese Erklärung wird zusammen mit dem Zeitpunkt der Zustimmung gespeichert.
- Die minderjährige Person nimmt während der gesamten Aktivität in Begleitung eines Elternteils, der erziehungsberechtigten Person oder einer anderen von dieser benannten verantwortlichen erwachsenen Person teil. Die Verantwortung für die Aufsicht während der Aktivität liegt allein bei dem Elternteil bzw. der erziehungsberechtigten Person und nicht beim Projekt oder bei der örtlich verantwortlichen Person.
- Die örtlich verantwortliche Person muss über 18 Jahre alt sein und erklärt dies beim Anlegen der Zusammenkunft. Weder das Einverständnis des Elternteils noch die Teilnahme der minderjährigen Person begründet für sie eine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen.
- Die Angabe eines falschen Geburtsdatums oder das Setzen des Einverständnis-Häkchens durch eine Person, die nicht Elternteil oder erziehungsberechtigte Person der angemeldeten Person ist, stellt einen Verstoß gegen diese Bedingungen dar. Das Projekt verlässt sich auf die im Anmeldeformular gemachten Angaben und führt keine eigenständige Altersprüfung durch.
Sicherheitshinweise (Laufen am Abend)
- Zusammenkünfte sollten auf Strecken stattfinden, die sich abends zum Laufen oder Gehen eignen und entlang des Weges angemessen beleuchtet sind. Lassen die tatsächlichen Lichtverhältnisse keine sichere Aktivität zu, ist die Strecke zu ändern oder die Aktivität auf diesem Abschnitt einzustellen.
- Im Standardmodell von Run710 sind das Laufen auf offenen Straßen und eigenmächtige Straßensperrungen nicht zulässig. Jede Aktivität, die die Nutzung einer Fahrbahn, die Sperrung eines Weges oder die Änderung der Verkehrsführung umfasst, bedarf vorheriger Prüfung und sämtlicher erforderlicher Genehmigungen der zuständigen Behörden.
- In den Dunkelstunden wird dringend empfohlen, je nach Streckenverhältnissen gut sichtbare Kleidung, reflektierende Elemente und/oder geeignete persönliche Beleuchtung zu verwenden.
- Das Projekt stellt den Teilnehmenden keine private Unfallversicherung. Jede teilnehmende Person kann eigenständig prüfen, welcher Versicherungsschutz für sie besteht.
Diese Bedingungen lassen eine Haftung unberührt, die nach geltendem Recht weder vertraglich ausgeschlossen noch abbedungen werden kann.
Irrtümer und Auslassungen vorbehalten
